Interessengemeinschaft für inklusive Bildung
Elternbeirat der Mittelschule Starnberg
Susann Dohm
Elternbeirat der Mittelschule Starnberg
Kooptiertes Mitglied - Schuljahr 2022/2023
Von-der-Tann-Straße 31
82319 Starnberg
Telefon: 0 81 51 - 559 95 83
Mobil: 01 72 - 266 7720
Email: elternbeirat.sdohm.mittelschule@gmail.com

Achtung: Wir sprechen Unternehmen, Betriebe, staatliche und nichtstaatliche Organisationen, Behörden und Verbände in Starnberg und der näheren Umgebung an!
Schülerbetriebspraktikum für schulpflichtige Jugendliche der Mittelschule Starnberg – 7. und 8. Jahrgangsstufe
Der Elternbeirat der Mittelschule Starnberg wurde von der Lehrerschaft gebeten, die Schüler und Schülerinnen bei der Suche nach geeigneten Praktikumsplätzen zu unterstützen.
Erstmalig wollen wir eine Liste für das Betriebspraktikum für schulpflichtige Jugendliche in Starnberg zusammenstellen. Diese Liste soll es den Schülern und Schülerinnen erleichtern, in Frage kommende Betriebe und Einrichtungen für ihre Bewerbung zu identifizieren und sich dort zielgerichtet selbst zu bewerben, um erste Einblicke in die Berufswelt gewinnen zu können.
Die Schüler und Schülerinnen der Mittelschule Starnberg müssen, als verpflichtende schulische Veranstaltung, in der 7. und 8. Jahrgangsstufe jeweils ein- bzw. zweiwöchige Schülerbetriebspraktikum absolvieren, um am Ende der Schulzeit einen erfolgreichen Schulabschluss erzielen zu können. Grundlage dafür ist der LehrplanPLUS aller Mittelschulen im Unterrichtsfach Wirtschaft und Beruf.
Ein Betriebspraktikum ist für Schüler, wie auch für Unternehmen, gleichermaßen eine lohnende Sache: Den Jugendlichen kommen die praktischen Erfahrungen im betrieblichen Alltag für ihre Berufswahl zugute, und die Betriebe können die Erfahrungen mit den Praktikanten gezielt für die Gewinnung geeigneten Nachwuchses nutzen, denn für Ausbildungsbetriebe eröffnen diese Betriebspraktika die Möglichkeit, spätere Aspiranten für ihre zu vergebenden Ausbildungsplätze selbst schon einmal besser kennenzulernen.
Die Firmen halten häufig auch nach Beendigung des Praktikums Kontakt zu ihren ehemaligen Praktikanten. Nicht selten werden diese später sogar als Azubis eingestellt. Eine Win-win-Situation für beide Seiten.
Ziel des Betriebspraktikums für schulpflichtige Jugendliche
Ein Betriebspraktikum für schulpflichtige Jugendliche soll Einblicke in den typischen Arbeitsalltag ermöglichen, Orientierung über den Arbeitsmarkt geben und Kontakte herstellen. Das Betriebspraktikum soll Kenntnisse über Berufsbilder vermitteln. Praktikanten lernen dabei ihre Stärken und Schwächen besser einschätzen und erwerben so auch neue Fähigkeiten.
Die Schülerpraktikanten sollen nicht die in diesem Beruf typischen Tätigkeiten selbst erlernen. Das wäre der Zweck einer späteren Ausbildung. Gefährliche Arbeiten dürfen von ihnen nicht durchgeführt werden, weil dies für die Erreichung des Praktikumszieles nicht erforderlich ist.
Die Schülerinnen und Schüler überprüfen im Schülerpraktikum ihren persönlichen Berufswunsch und halten ihre gemachten Erfahrungen und Beobachtungen mit geeigneten Mitteln fest. Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren und präsentieren ihre Beobachtungen und Tätigkeiten im Betriebspraktikum, das sie inhaltlich und organisatorisch vor- und nachbereiten und beziehen die gemachten Erfahrungen in ihren persönlichen Berufswahlprozess ein.
Eine Vergütung für die im Schülerbetriebspraktikum geleistete Arbeit darf vom Betrieb nicht gewährt werden. Das bedeutet aber nicht, dass eine materielle Anerkennung verboten ist.
Die organisatorische und rechtliche Verantwortung für die Durchführung des Schülerbetriebspraktikums liegt bei der Mittelschule Starnberg und nicht beim Unternehmen.
Für schulpflichtige Jugendliche die ein Betriebspraktikum absolvieren, besteht für den Zeitraum der Tätigkeit im Betrieb sowie auf den direkten Wegen von und zur Arbeitsstelle gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Für die schulpflichtigen Jugendlichen ist dies eine schulische Veranstaltung und dient zur Erleichterung des Übergangs von den allgemeinbildenden Schulen in das Berufsleben. Aus diesem Grund sind sie über den für die Schule zuständigen Unfallversicherungsträger versichert.
Die gesetzliche Unfallversicherung umfasst keine Haftpflichtversicherung. Vor Beginn des Betriebspraktikums für schulpflichtige Jugendliche, wird daher über die Mittelschule Starnberg eine Haftpflichtversicherung im Namen der Erziehungsberechtigten abgeschlossen (vgl. § 25 Abs. 3 Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern – Mittelschulordnung MSO).
Bei einem Unfall muss der zuständige Durchgangsarzt umgehend aufgesucht werden. https://kuvb.de/leistungen/durchgangsarzt/
Fühlen Sie sich angesprochen?
Der Elternbeirat, die Mittelschule Starnberg, die Schüler und Schülerinnen würden sich über Ihre Unterstützung freuen.
Bitte signalisieren Sie uns einfach per E-Mail oder durch einen kurzen Anruf, mit welchen Informationen Sie in unserer Liste aufgeführt werden möchten:
- Firmenbezeichnung
- Anschrift
- Kontaktdaten
- zuständige Ansprechpartner
- betriebliche Betreuer
- angebotene Ausbildungsberufe
- individuelle Tätigkeitszeit (5, 6, oder 7 Stunden täglich)
- ob eine schriftliche Praktikumsvereinbarung möglich ist
- Barrierefreiheit/Inklusion
- sonstige
Mit freundlichem Gruß
Susann Dohm
Elternbeirat der Mittelschule Starnberg
Kooptiertes Mitglied
Leitfaden zum Betriebspraktikum für schulpflichtige Jugendliche der Mittelschule Starnberg
Zwei Arten des Betriebspraktikums:
Ein „Betriebspraktikum“ für Auszubildene und angehende Studierende
Das Betriebspraktikum für Auszubildene und angehende Studierende findet vor einem Studium oder vor einer Ausbildung statt. Diese Schüler müssen einen Praktikantenvertrag vorweisen können. Wer sich bereits an einer Hochschule eingeschrieben hat, der muss unter Umständen auch einen Praktikantenvertrag vorweisen können. Denn manche Studienordnungen sehen vor: Ohne Praktikum kein Abschluss.
Auch die Mittelschule Starnberg verlangt mehrere verpflichtende Praktika in der 7. und 8. Jahrgangsstufe: Ohne die erforderlichen Praktika ist somit kein erfolgreicher Schulabschluss an der Mittelschule möglich.
Ein „Betriebspraktikum“ für schulpflichtige Jugendliche der Mittelschule
Die Mittelschulen in Bayern verlangen mehrere verpflichtende Betriebspraktika in der 7. Und 8. Jahrgangsstufe. Schüler der Mittelschule müssen im Unterrichtfach Wirtschaft und Beruf aus dem Lehrplan PLUS, ein- bzw. zwei Schülerbetriebspraktika vorweisen. Diese sind Voraussetzung für einen erfolgreichen Schulabschluss. Ohne die erforderlichen Schülerbetriebspraktika ist somit kein erfolgreicher Schulabschluss an der Mittelschule möglich. In der 7. Jahrgangsstufe beträgt die Dauer eine Woche und in der 8. Jahrgangsstufe sind es insgesamt drei Wochen. Eine Woche im Herbst und zwei Wochen im Juni . Es handelt sich hierbei um eine verpflichtende Schulveranstaltung.
Das Betriebspraktikum für schulpflichtige Jugendliche der Mittelschüler unterscheidet sich, da die Schüler noch minderjährig sind und es sich nicht um ein Betriebspraktikum für Studierende und Auszubildende handelt. Beide Formen der Betriebspraktikums unterscheiden sich jeweils durch die entsprechenden Anforderungen und Bestimmungen.
Rechtlich relevante Sachverhalte
Für schulpflichtige Jugendliche, die allgemeinbildende Schulen besuchen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung. Ansonsten gibt es bisher keine pauschalen Regelungen für schulpflichtige Jugendliche die ein Betriebspraktikum absolvieren. Individuelle Absprachen können in einem Praktikumsvertrag / Praktikumsvereinbarung vereinbart werden. Da der Betreuer des Betriebes die Aufsichtspflicht der Schule übernimmt, ist ein Praktikumsvertrag für beide Seiten sinnvoll und notwendig. Aus diesem Grund haben wir einen Muster-Praktikumsvertrag beigefügt.
Tätigkeitszeit bzw. maximale Arbeitszeit im Betrieb
Da es sich bei dem Schülerbetriebspraktikum um schulpflichtige Jugendliche handelt und es eine schulische Veranstaltung ist, kann die tägliche Arbeitszeit im Betrieb individuell vereinbart werden. Diese liegt in der Regel zwischen ca. 5 und 7 Stunden pro Tag bei unter 15 Jährigen und zwischen ca. 5 und 8 Stunden pro Tag bei den unter 18 Jährigen. Gerade kleinere Betriebe können nicht immer einen betrieblichen Betreuer für die Höchstarbeitszeit zur Verfügung stellen, da dies zusätzliche Ressourcen erfordert. Schüler mit Behinderungen steht oft nur eine inklusive Schulbegleitung für die gewährte Unterrichtszeit zur Verfügung, da Fachkräfte für inklusive Schulbegleitungen im Landkreis Starnberg leider noch immer fehlen und Eltern oft selbst Assistenten einstellen müssen, in Form des Persönlichen Budgets.
Unter 15 Jahren
Maximal 7 Stunden pro Tag
Unter 18 Jahren
Maximal 8 Stunden pro Tag
Der betriebliche Betreuer
Das Schülerbetriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung, die jedoch auf den Partnerbetrieb angewiesen ist. Für die zuständige Lehrkraft bedeutet es ebenfalls eine erhöhte Einsatz- und Verantwortungsbereitschaft. Durch Besuche muss sich die Lehrkraft von der ordnungsgemäßen Durchführung überzeugen und die Betriebe unterstützen.
Sowohl während des Pflichtbetriebspraktikums als auch während des freiwilligen Betriebspraktikums ist die zuständige Lehrkraft aber nur für kurze Zeit bei einer einzelnen Schülerin bzw. einem einzelnen Schüler vor Ort an der Praktikumsstelle anwesend.
Der Schülerin bzw. dem Schüler wird vom Betrieb mindestens ein geeigneter erwachsener Ansprechpartner zugeteilt, der als betrieblicher Betreuer die Aufsichtspflicht übernimmt. Die Schülerin und der Schüler unterliegen der jeweiligen Haus- und Betriebsordnung. Die Betriebe stellen die Erfüllung der betrieblichen Aufsichtspflicht sicher und beachten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Für schulpflichtige Jugendliche, die allgemeinbildende Schulen besuchen, dürfen nur leichte und geeignete Tätigkeiten durchgeführt werden. Gefährdungen während des Aufenthalts müssen ausgeschlossen sein.
Die Schülerinnen und Schüler sind während des Betriebspraktikums gehalten, die Weisungen der vom Betrieb genannten Mitarbeiter zu befolgen.
Inklusion und Barrierefreiheit
Da in Bayern bisher kein inklusives Bildungssystem geschaffen wurde, besuchen Schüler mit Behinderungen oft die Mittelschule. Der Besuch einer Realschule oder eines Gymnasiums ist für Schüler mit Behinderungen in Bayern leider oft nicht möglich, da die dafür erforderlichen und in der Behindertenrechtskonvention vorgesehenen "angemessenen Vorkehrungen" in der Regel leider nicht getroffen werden.
Im Vergleich zu einer Mittelschule können an einer Förderschule die Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen keinen Schulabschluss erreichen, daher finden sie i.d.R. keinen freien Zugang zum ersten Arbeitsmarkt und können später oft nur in einer der Werkstätten für Menschen mit Behinderung tätig werden, was aber keine gleichwertige Form der Arbeit darstellt und auch nicht zu einem selbstbestimmten Leben, auf wirtschaftlich eigenen Füßen stehend, führt, da in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen keine Mindestlöhne gezahlt werden, sondern pro Arbeitsstunde nur ein „Taschengeld“. Nur maximal 1% der in den Werkstätten Beschäftigten schafft den Übergang zum ersten Arbeitsmarkt.
Wie alle anderen haben aber auch Menschen mit Behinderung ein Recht auf Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt. Werkstätten für Menschen mit Behinderung verstoßen gegen Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention, der etwa das Recht auf einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt beinhaltet sowie das Recht, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Dafür bräuchten die in den Werkstätten Beschäftigten einen vernünftigen Arbeitnehmer-Status. Diesen haben sie derzeit aber nicht, sodass die Beschäftigten in den Werkstätten auch keinen gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Der Durchschnittslohn in den Werkstätten liegt bei 155 Euro im Monat, also weniger als zehn Prozent des gesetzlichen Mindestlohns, der für eine Vollzeitstelle bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Std. wöchentlich bei derzeit 1.702,13 Euro im Monat liegt.
Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen besuchen daher in Starnberg oft die Mittelschule, um so den Weg über die 10. Klasse zur Fachoberschule gehen zu können. Nur so ist für diese Jugendlichen ein Schulabschluss bis hin zum Abitur möglich. Die Mittelschule Starnberg ist zwar aktuell noch nicht barrierefrei, ein Aufzug wurde bei der Stadt Starnberg aber bereits beantragt und soll in Zukunft, nach Durchlaufen des üblichen Planungs- und Ausschreibungsverfahrens, den behinderten Schülern und Schülerinnen zur Verfügung stehen.
Inklusive Betriebspraktikumsplätze für schulpflichtige Jugendliche mit Behinderung
Wir möchten in unserer Liste barrierefreie Praktikumsstellen mit aufnehmen, damit Jugendliche, die solche Vorkehrungen als Voraussetzung zur Durchführung eines Schülerbetriebspraktikums benötigen, sich gezielt auf einen solchen Praktikumsplatz bewerben können (Aufzug, ebenerdiger Zugang, Abstellmöglichkeiten für einen Rollstuhl, angemessene Vorkehrungen).
An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich beim SPD-Wahlkreisbüro Starnberg bedanken, da Sie einen inklusiven Praktikumsplatz kurzfristig zur Verfügung stellen konnten. Vielen Dank!
Anlage:
Muster- Praktikumsvereinbarung zum Schülerbetriebspraktikum
*** in Bearbeitung***

Betriebspraktikum für Mittelschulen
Die Zielsetzung des Betriebspraktikums ergibt sich aus dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Mittelschule.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV277883/true