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Forderungspapier der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder zur inklusiven schulischen Bildung
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/entwicklung-der-menschenrechtssituation-in-deutschland-juli-2021-juni-2022
Wer Inklusion will, sucht Wege.jpg
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Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf eine diskriminierungsfreie inklusive schulische Bildung am Wohnort

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INKLUSION – Ein Grundrecht auf schulische Bildung am Wohnort - UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 24

 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte betonte die hohe Bedeutung inklusiver Bildung und die Notwendigkeit, dass der Staat angemessene Vorkehrungen ergreift, um faktische Ungleichheiten zu beseitigen. Es sei die Aufgabe der nationalen Stellen zu eruieren und
die Mittel zu definieren, wie den besonderen Bedürfnissen von Kindern mit Behinderung im Bildungsbereich Rechnung getragen werden könne. Angemessene Vorkehrungen könnten hierbei ganz unterschiedlich ausgestaltet sein (materiell und immateriell, pädagogisch und organisatorisch), um die bauliche Zugänglichkeit der Regelschulen,
die Ausbildung sowie geeignete Unterrichtsprogramme und Ausstattung zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund der besonderen Verletzbarkeit von Kindern mit Behinderungen, trage der Staat eine besondere Verantwortung angemessene Vorkehrungen vorzunehmen.
Deren Verweigerung sei eine verbotene Diskriminierung.“
(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, EGMR, Urt. v. 10.01.2017, Nr. 32407/13), (EGMR, Urt. v. 23.02.2016 – Nr. 51500/08, Rn. 64 f.)

 

Das Versagen von „angemessenen Vorkehrungen“ muss als Diskriminierung gewertet werden, die nach Art. 5 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 1 der UN-BRK verboten ist.

2023_03_31 - Werkstätten Starnberg.jpg

Starnberg / Landkreis Starnberg: 


„Laut Landrat Stefan Frey seien die Menschen, die in den IWL-Werkstätten arbeiten, „happy“. „


Als ausgebildeter Jurist sollte Herr Landrat Stefan Frey die UN-Behindertenrechtskonvention doch wirklich längst gelesen haben, um besser zu verstehen, weshalb die Diskussion in diese Richtung ging. Damit alle Menschen die UN-BRK verstehen können, wurde sie auch in leichter Sprache verfasst. Seine persönliche Einschätzung, dass die Menschen in den Werkstätten „happy“ seien, beruht auf unzureichendem Fachwissen auf diesem Gebiet und erklärt die daraus resultierende „Behindertenfeindlichkeit“ in Starnberg/Landkreis Starnberg, wenn die „angemessenen Vorkehrungen“ für behinderte Schüler nicht gewährt werden. Ein Mensch in der Werkstatt kann sich oft nicht einmal ein neues Brillengestell leisten, da sie nur ein Taschengeld von ca. 150 EUR im Monat erhalten.
 

Auch nach über 14 Jahren gibt es noch immer keine Barrierefreiheit an allen staatlichen Schulen in Starnberg / Landkreis Starnberg und in der Pandemie wurden für behinderte Risikoschüler keine individuellen angemessenen Schutzmaßnahmen gewährt. Es gibt noch immer keine leistungsfähigen Dienste/Träger in Starnberg / Landkreis Starnberg, die inklusive Schulbegleitungen (Fachkräfte) anstellen. Eltern behinderter Kinder müssen selbst zum Arbeitgeber werden und dies einklagen, damit ihre Kinder ihr Recht auf Inklusion (wohnortnahe und diskriminierungsfreie Teilhabe) erhalten können.
 

Die Werkstätten in der jetzigen Form sind mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar. Aus diesem Grunde findet im August 2023 eine Staatenprüfung in Deutschland statt. 

Aber wie sollen Schüler mit Behinderungen auch einen Abschluss in Starnberg/Landkreis Starnberg absolvieren, wenn es an den Regelschulen auch nach 14 Jahren keine Barrierefreiheit und keine Inklusion gibt (hier ist gemeint inklusiver Unterricht durch zusätzliches Personal mit der Ausbildung Inklusionspädagogik sowie durch digitale Unterstützung, digitalen Unterricht/Inhalte bzw. digitaler Distanzunterricht).
 

Herr Landrat Stefan Frey scheint noch immer nicht zu wissen, dass an den segregierenden Sonderschulen kein Abschluss für den 1. Arbeitsmarkt möglich ist. Herr Frey scheint nur die veraltete Sicht der Aussonderung ausreichend zu kennen, da im Elternhaus der Sonderschulbereich im Fokus stand (Sonderschullehrkraft/Sonderschule). 
 

Wir möchten Herrn Frey bitten, sich mit der UN-Behindertenrechtskonvention und mit der Inklusion im Bildungsbereich eingehender zu beschäftigen und besser zu informieren.
 

https://www.merkur.de/lokales/starnberg/andechs-ort28184/unerwartete-argumentationen-machtlfing-andechs-iwl-92182128.html

Die Umsetzung schulischer Inklusion in den deutschen Bundesländern vom 09.09.2021.jpg
Das Recht auf inklusive Bildung.jpg
Inklusive Bildung verständlich erklärt.j

"Im Grunde genommen hat Inklusion noch gar nicht angefangen.
Denn der Beginn der Inklusion wäre, die Schüler mit Behinderung
dürfen die Sonderschule verlassen."

Prof. Hans Wocken, Erziehungswissenschaftler und Sonderpädagoge

https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/inklusion-154.html

Inklusion – Behindertenbeauftragte fordern :

Förderschulen abschaffen!

https://www.news4teachers.de/2023/02/inklusion-behindertenbeauftragte-fordern-auch-wegen-des-lehrermangels-foerderschulen-abschaffen/?amp

BERLIN. Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern fordern die Kultusminister in einem gemeinsamen Papier dazu auf, die inklusive schulische Bildung zu stärken – und die Förderschulen schrittweise abzuschaffen. Sie verweisen auf die UN-Behinderten-rechtskonvention, die seit 2009 in Deutschland im Range eines Bundesgesetzes gilt. Daraus folge, so heißt es in der Erklärung, dass Menschen mit Behinderungen ein Recht auf diskriminierungsfreie inklusive Beschulung haben. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, betont: „Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht“.

Die UN-Behindertenrechtskonventin gilt in Deutschland seit über 13 Jahren – die Zahl der Förderschüler ist in dieser Zeit aber kaum gesunken. 

Die Installierung inklusiver Bildungsangebote erfordert eine inklusive Grundhaltung, kostet Zeit, Ressourcen, zielt auf Bewusstseinsbildung und benötigt Durchsetzungsfähigkeit. Weite Teile der Bundesrepublik bedürfen sowohl in bildungsstruktureller als auch in bildungspolitischer Hinsicht einer Neuausrichtung“, so fordern die Beauftragten. Heißt: eine Transformation hin zu einem inklusiven Schulsystem.

Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, betont: „Im Jahr 2020 verließen mehr als 70 Prozent der Jugendlichen, die eine Förderschule besuchten, die Schule ohne Hauptschulabschluss. Mit ihrem Zögern beim Abbau der Förderschulen vergeuden viele Bundesländer Talente und Fachkräftepotenzial. In Zeiten akuten Fachkräftemangels können wir uns das auch volkswirtschaftlich nicht mehr leisten.“ News4teachers

Hier geht es zur vollständigen Erklärung der Behindertenbeauftragten.
https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/PublikationenErklaerungen/20221209_Erklaerung_Inklusive_Bildung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

INKLUSION – Ein Grundrecht auf schulische Bildung – UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 24


Das Problem Förderschule - Deutschlands Bildungssystem versagt dabei, Kinder mit Behinderung zu inkludieren.

 

Das deutsche Institut für Menschenrechte fordert Reformen.
BERLIN taz | “Kinder und Jugendliche haben ein Grundrecht auf schulische Bildung – Kinder mit Behinderungen haben dieses Recht genau so wie Kinder ohne Behinderungen“ – mit diesen Worten stellt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, am Mittwoch den neuen Menschenrechtsbericht für Deutschland vor. Der Fokus liegt dieses Mal auf dem Recht auf inklusive Bildung. Die Bilanz ist ernüchternd: Die Anstrengungen der Bundesregierung, einen diskriminierungsfreien Zugang zum Schulsystem zu garantieren, bewertet der Bericht als mangelhaft.


Ein Kernproblem stellen Förderschulen dar: Das Institut kritisiert, dass aktuell mehr als die Hälfte der Schü­le­r*in­nen mit Behinderung weiterhin an Schulen unterrichtet werden, die auf sonderpädagogische Förderung ausgerichtet sind. Bund und Länder werden deshalb aufgefordert, Förderschulen abzuschaffen. INKLUSION – Ein Grundrecht auf schulische Bildung – UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 24


Das Problem Förderschule - Deutschlands Bildungssystem versagt dabei, Kinder mit Behinderung zu inkludieren.

 

Das deutsche Institut für Menschenrechte fordert Reformen.
BERLIN taz | “Kinder und Jugendliche haben ein Grundrecht auf schulische Bildung – Kinder mit Behinderungen haben dieses Recht genau so wie Kinder ohne Behinderungen“ – mit diesen Worten stellt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, am Mittwoch den neuen Menschenrechtsbericht für Deutschland vor. Der Fokus liegt dieses Mal auf dem Recht auf inklusive Bildung. Die Bilanz ist ernüchternd: Die Anstrengungen der Bundesregierung, einen diskriminierungsfreien Zugang zum Schulsystem zu garantieren, bewertet der Bericht als mangelhaft.


Ein Kernproblem stellen Förderschulen dar: Das Institut kritisiert, dass aktuell mehr als die Hälfte der Schü­le­r*in­nen mit Behinderung weiterhin an Schulen unterrichtet werden, die auf sonderpädagogische Förderung ausgerichtet sind. Bund und Länder werden deshalb aufgefordert, Förderschulen abzuschaffen.

Link zum Video "Der alltägliche Kampf um Inklusion - BR quer"
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